© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1205407

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.3.3 Nach den Landesgesetzen

Burgenland

Rechtliche Grundlage: Burgenländisches Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 52/2000 idgF LGBl Nr 17/2024

Nach § 16 Abs 1 Bgld. KAG 2000 sind die Krankenanstalten verpflichtet, über sämtliche Patient:innen Krankengeschichten und sonstige Vermerke, insbesondere über die Aufnahme und Entlassung der Patient:innen, über Operationen, über Organentnahmen und über die vom Patienten, von der Patientin getroffenen Verfügungen zu führen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Gewaltschutz in unserem Shop! Zum Shop