© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1205482

Isabell Naronnig - Elisabeth Udl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen

Begriff: Behinderung

Laut Art 1 der UN-Behindertenrechtskonvention gelten diejenigen Menschen als behindert, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (UN Behindertenrechtskonvention, Deutsche Übersetzung der Konvention und des Fakultativprotokolls, hrsg von BMSGPK, 2016, S 6).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Gewaltschutz in unserem Shop! Zum Shop