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Magdalena Hartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Zu den häufigsten Menschenrechtsverletzungen weltweit zählt Gewalt an Frauen oder Mädchen. • [Fußnote: RL 2024/1385/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ABl L, 2024/1385. https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-measures-end-violence-against-women/(eingesehen am 03.09.2024); https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2014-vaw-survey-at-a-glance-oct14_de.pdf (eingesehen am 03.09.2024). In der EU ist Erhebungen zufolge jede dritte Frau von Gewalt betroffen, eine von zwei Frauen erfährt sexuelle Belästigung • [Fußnote: https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2014-vaw-survey-at-a-glance-oct14_de.pdf (eingesehen am 03.09.2024). und nach Schätzungen der EU wurden mindestens 600.000 Frauen europaweit Opfer von Genitalverstümmelungen. • [Fußnote: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-measures-end-violence-against-women/(eingesehen am 03.09.2024).

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