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Theres Scheiblauer - Claudia Throm | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Gesetzeslage in Österreich

Hass im Netz ist kein eigenständiger Strafbestand, weswegen je nach Delikt unterschiedliche Gesetze zur Rechtsprechung herangezogen werden können. Die gängigsten sollen hier vorgestellt werden.

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