9.3 Jugendschutzgesetz
Prinzipiell ähneln sich die neun Jugendschutzlandesgesetze in materieller und struktureller Hinsicht. Die größten Unterschiede gibt es im Bereich der Legaldefinitionen, da die Landesgesetze einen teils sehr unterschiedlichen „Kindbegriff“ haben und im Bereich der Höhe der zu verhängenden Verwaltungssanktionen. Die entsprechenden Jugendschutzbestimmungen sind jedoch extensiv zu interpretieren, da dieser vulnerablen Gruppe das Maximum an Sicherheit geboten werden soll. Im Unterschied zu den Kinder- und Jugendhilferechtsgesetzen normieren die Jugendschutzgesetze großteils das Verhalten gegenüber Jugendlichen in der familienexternen Welt.