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Neu Dokument-ID: 1185742

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

13 Sicherheitspolizeigesetz

Im Sicherheitspolizeigesetz (kurz: SPG), BGBl Nr 566/1991, idgF BGBl I Nr 122/2024, ist § 38a insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltschutz zu beachten:

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