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Elisabeth Eder-Janca | Muster | Checkliste

1.2.1 Grooming – sexuelle Gewalt im Internet

Rechtliche Grundlage

§ 208a Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen • [Fußnote: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&FassungVom=2024-07-05&Artikel=&Paragraf=208a&Anlage=&Uebergangsrecht=.

§§ 201 bis 207a Abs 1 Z 1

Verständlich kurzgefasst

Eine Person kontaktiert ein Kind, einen Jugendlichen oder Jugendliche unter 14 Jahren über digitale Medien mit der Absicht, eine sexuell strafbare Handlung zu begehen.

Zu diesen zählen sexuelle Belästigung, Erstellen von Fotos oder Filmen einer sexuellen Handlung, Erniedrigung und Erpressung • [Fußnote: https://www.youtube.com/watch?v=veWMWDteZTw. im digitalen Raum. Genauso wie Vergewaltigung in der realen Welt.

Zu den Medien zählen Social-Media-Kanäle, genauso wie Spiele- und andere Plattformen.

Damit sich Jugendliche nicht strafbar machen, gilt die Ausnahme, dass ein Altersunterschied 3 Jahren betragen muss. (Das heißt, 17-jährige Jugendliche dürfen mit 13-jährigen Jugendlichen Sex haben.)

Oft wird Cybergrooming nicht als Gewalt erkannt.

Wann kann es Cybergrooming sein?

Die folgenden Punkte sind nicht immer gleich zwingend Cybergrooming. Es kann auch tatsächlich ein anderes neugieriges, ebenfalls auf der Suche nach Freunden fragendes Kind sein. Je mehr „Ja“ angekreuzt wird, desto eher ist Vorsicht geboten. • [Fußnote: https://www.sos-kinderdorf.at/kinderrechte/sicheronline/studie. Es empfiehlt sich das Gespräch mit dem Kind und die Recherche, wer denn da auf der „anderen“ Seite sein könnte.

  • Es gibt im Onlinespiel eine Freundschaftsanfrage, zB auf der Plattform Roblox • [Fußnote: https://en.help.roblox.com/hc/de/articles/203313480-Mobile-Ger %C3 %A4te-Freundschaftsanfragen.; eine Direktnachricht auf TikTok • [Fußnote: https://support.tiktok.com/de/using-tiktok/messaging-and-notifications/direct-message-settings#2. oder einen Kommentar bei Instagram • [Fußnote: https://de-de.facebook.com/help/instagram/107009073121923..
  • Obwohl das Kind den Fragenden nicht kennt, wird angenommen bzw geantwortet.
  • Das Gegenüber stellt viele Fragen – nach persönlichen, sensiblen Daten wie Alter, Wohnort, Schule, ob alleine zu Hause, Hobbies etc.
  • Zufällig ist da auf der anderen Seite (in der Regel) ein etwa gleichaltriger Bub, der auch noch dieselben Hobbies hat und ganz in der Nähe wohnt.
    (Ideal also, sich irgendwann einmal treffen zu können.)
    Oder: Es wird bewusst Kontakt zu älteren, erwachsenen Personen gesucht. • [Fußnote: https://www.gefangenimnetz.de. https://www.srf.ch/kultur/film-serien/doku-gefangen-im-netz-so-schnell-werden-zwoelfjaehrige-online-zu-opfern-sexueller-gewalt.
  • Wie mit realen Freunden plaudert man über „Gott und die Welt“ – dem Kind wird großes Interesse an dessen Alltag entgegengebracht. Es wird in seiner Einzigartigkeit bestätigt. Das Vertrauen wird langsam aufgebaut. Auch die Frage nach anderen digitalen Profilen wird gestellt – „man muss sich doch überall vernetzen“.
  • Mittlerweile sind die beiden BFF. • [Fußnote: https://www.berlitz.com/de-de/blog/wichtige-englische-abkuerzungen-zum-chatten. Der Internetfreund möchte gerne in private, nicht einsehbare Chats wechseln. Oder noch persönlicher aufs Handy und WhatsApp.
  • Mit der Zeit tauchen sexuelle Themen auf und mehren sich.
  • Erste Fotos werden gefordert – noch „bekleidet“. Es gibt Komplimente, Schmeicheleien und nur selten Fotos des Internetfreundes.
    Die Fotos sollten bestenfalls mit der Bilder-Retoursuche • [Fußnote: https://support.google.com/websearch/answer/1325808?hl=de&co=GENIE.Platform %3DDesktop. im Netz überprüft werden.
  • Es werden intime Bilder oder pornografische Inhalte geschickt oder angefordert.
    Bikini-Fotos, Nudes • [Fußnote: Nudes = Nacktfotos. …
  • Die Webcam kommt ins Spiel, weil es dann noch persönlicher, intimer wird – die des Gegenübers ist „leider kaputt“.
  • Die Bekanntschaft soll ein Geheimnis bleiben – es gibt oft Geschenke, deren Ursprung man nicht kennt und den das Kind geheim hält.
  • Um einander endlich auch im Real-Live zu sehen, wird auf ein Treffen im realen Leben gedrungen.

Wann besteht die Chance, dass ein Kind gefährdet ist?

Leider ist es nicht immer offensichtlich, dass ein Kind Opfer von Cybergrooming geworden ist. Kinder sprechen oft aus Scham nicht darüber, was ihnen passiert ist. Als Folge trauen sie sich nicht, Hilfe zu holen. Bei Erpressungen wird alles getan, um es ja unbemerkt zu halten. Das Kind hat das Gefühl etwas falsch gemacht zu haben. Wir erleben hier eine Täter-Opfer-Umkehr.

Man merkt es vielleicht an ihrem Verhalten, an Geschenken unbekannter Herkunft, am Rückzug aus dem Familienleben und mehr, dass etwas nicht stimmt. Dann gilt es behutsam nachzufragen.

Die Checkliste bietet ein paar Signale, die hellhörig machen sollten.

  • Das Kind ist unbegleitet, ungeschützt, ohne Anleitung im Internet „unterwegs“. – Das Kind hat scheinbar keine Ansprechpartner – weiß nicht, wo es sich Hilfe holen kann.
  • Sicherheitseinstellungen wie Privatsphäre-Einstellungen etc sind komplett unbekannt.
  • Es ist in allen nur erdenklichen Social-Media- und Spieleplattformen registriert.
  • Es ist vertrauensselig und hat keine Ahnung von Konsequenzen. – Es fehlt an Wissen, wie überprüft werden kann, was Fake ist – Beispiel: der Model-Agentur-Trick … „Es wurde entdeckt“.
  • Datenschutz ist quasi ein Fremdwort – „Ich habe nichts zu verbergen.“
  • Das Kind hat einen „eindeutigen“ Profilnamen wie „sexy_hexie_99“.
  • Es ist „grenzenlos“ – das heißt, es spürt sich selbst nicht und kann nicht auf sein Bauchgefühl hören, das Warnsignale abgibt.
  • Es sucht Freundschaften, Anerkennung und Selbstbestätigung im digitalen Raum, die (vielleicht) im realen Raum fehlen. Es wirkt auch mit dem, was es postet, einsam.
  • Freundschaftsanfragen von unbekannten Personen werden ohne Zögern angenommen.
  • Das Kind erhält viele Komplimente und erzählt (vielleicht) davon.
  • Es kennt keine praktischen Techniken oder Methoden, sich dem Gegenüber zu entziehen oder abzugrenzen.
  • Hat es schon ungefragt Fotos von Genitalien bekommen?
  • Hält es das Kind für normal, dass man in Chats Dickpics gesendet bekommt.
  • Hat das Kind selbst ebensolche verschickt?
  • Hat es schon mit Älteren gechattet?
  • Es muss unbedingt zu einem Treffen mit dem neuen geheimnisvollen Freund. (Beim „richtigen“ Treffen gibt es ein teures Handy.)
  • Beim Chatten zieht sich das Kind in ein anderes Zimmer zurück und sperrt es auch ab.
  • Es weicht Fragen aus – „Das ist ein Geheimnis, … ich bin ja kein Baby mehr“.

Wie können Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt im Internet geschützt werden?

Kinder haben Rechte – auch „das Recht auf den eigenen Tod“/Janus-Korczak. • [Fußnote: https://www.herder.de/kiga-heute/fachmagazin/archiv/2023-53-jg/10-2023/das-recht-des-kindes-auf-risiko-janusz-korczak-und-risky-play.

Das „Recht auf den Tod“ ist in erster Linie eine Mahnung an Erwachsene, Kinder nicht zu sehr zu behüten. Kinder sollen die Möglichkeit haben, Grenzen auszutesten und eigene Erfahrungen zu machen – das Recht auf Risiko. Gleichzeitig müssen Kinder aber lernen, mit eben diesen Risiken umzugehen.

  • Kinder brauchen das Vertrauen, dass ihnen bei Problemen geholfen wird.
  • Kinder brauchen erwachsene Vertrauenspersonen, die sich für ihre (auch digitale) Lebenswelt interessieren.
  • Mit präventiver Aufklärung und praktischem, gemeinsamem Erkunden des Internets Schutzmechanismen erarbeiten:
    • Welche Formen sexueller Gewalt gibt es im digitalen Raum?
    • Erlernen/Kennen von Schutzmaßnahmen, Privatsphäre-Einstellungen etc
    • Profil richtig einstellen
    • Meldefunktionen der Plattformen
  • Problembewusstsein stärken und Konsequenzen aufzeigen.
  • Das Bauchgefühl stärken statt mit Verboten Situationen des Verheimlichens zu schaffen.
  • Das Wissen um die rechtliche Situation und konkrete Techniken trainieren, um sich gegen Annäherungsversuche zu wehren.