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Dokument-ID: 1185854
3 Rechtliche Maßnahmen zur Gewaltprävention
Rechtlich gesehen gibt es diverse Präventionsmaßnahmen, welche strukturiert und gesichert umgesetzt werden, um die oberste Priorität, den Opferschutz, gewährleisten zu können. Im besten Fall gelingt es, dass bereits vor Eintreten einer Tat die präventiven Maßnahmen Wirkung zeigen.