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Dokument-ID: 1205394
15.1.2 Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind gem § 7 Abs 1 GuKG zur Erstattung einer Anzeige an die Kriminalpolizei oder an die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht ergibt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung