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Dokument-ID: 1185735
4 Gewaltambulanzenförderungsgesetz
Das Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – kurz: GewaltAFG) ist durch BGBl I Nr 79/2024 am 1. September 2024 in Österreich in Kraft getreten. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, Gewaltambulanzen weiterhin zu fördern und auszubauen.