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Dokument-ID: 1238291
13.2 Radikalisierung
Die „Infragestellung normativer Ordnung“ als kognitives Merkmal einer Radikalisierung liegt bereits bei der kritischen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und rechtlichen Normen vor. Diese ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht verboten, sondern sogar notwendig, um gesellschaftlichen Wandel zu ermöglichen.