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Dokument-ID: 1196748
11 Upskirting – unbefugte Bildaufnahmen
Der Tatbestand „unbefugte Bildaufnahmen“ ist im Strafgesetzbuch in § 120a StGB geregelt und ergänzt erst seit wenigen Jahren die Bestimmungen des Strafrechts. Der – mehr oder weniger – neue Tatbestand des § 120a StGB ist nämlich erst mit dem „Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz“ mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten. • [Fußnote: Vgl HiNBG: EBRV 481 BlgNR XXVII. GP, 14 ff.]