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Alfred Weninger-Vycudil - Urs H. Grunicke | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.1 Inspektionen und Zustandsbewertung

Zustandserfassung

In Österreich erfolgt die Erfassung und Verfolgung des baulichen Zustandes, analog zu allen anderen Bauwerken auf Grundlage der RVS 13.03.31 (Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Kunstbauten − Straßentunnel − Baulich konstruktive Teile). Diese RVS ist für die laufende Überwachung und Kontrolle sowie die Prüfung von Straßentunneln und vergleichbaren Bauwerken unabhängig von ihrer Bauweise anzuwenden. Bauwerke mit Tunnel-/Galerielängen <80m werden nach RVS 13.03.11 analog Brücken überwacht. Historisch wurden auch längere Offene Bauweisen und Galerien bei einigen Straßenverwaltungen nach RVS 13.03.11 statt nach RVS 13.03.31 überwacht. Beide sehen vor:

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