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Dokument-ID: 1045534
Antrag auf Vergabe einer UID-Nummer
- Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) ist eine spezielle Steuernummer, die der Identifikation gegenüber anderen Unternehmen dient. Die UID-Nummer wird den Unternehmen automatisch vom Finanzamt zugeteilt.
- Der UID-Nummer kommt bei Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU (Binnenmarkt) erhebliche Bedeutung zu, und zwar einerseits als Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung und andererseits im Zusammenhang mit der Erbringung von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen).
- Die UID-Nummer ist bei Inlandsumsätzen Bestandteil einer ordnungsgemäßen Rechnung. Seit 1. Juli 2006 muss auch die UID-Nummer des inländischen Leistungsempfängers auf Rechnungen über EUR 10.000,– angeführt werden (§ 11 Abs 1 Z 2 Umsatzsteuergesetz [UstG]).
- Jede UID-Nummer besteht aus einem zweistelligen Länderkennzeichen sowie 2 bis 12 weiteren Stellen.
- In Österreich ist das Länderkennzeichen „AT“ und es werden „U“ und 8 Stellen vergeben, ATU12345678.
- Die UID-Nummer wird entweder gemeinsam mit dem Antrag auf Vergabe der Steuernummer oder über Antrag vom zuständigen Finanzamt vergeben.
- Es ist ausschließlich das Formular „U 15 – Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ zu verwenden.