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Dokument-ID: 1188565
Arbeitnehmerschutz – Allgemeines
- Arbeitgeber:innen sind zum Schutz der Arbeitnehmer:innen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, gesetzlich verpflichtet, für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu sorgen. Rechtsgrundlage sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie die dazu erlassenen Verordnungen. Auf Basis dieser Regelungen besteht die Pflicht, Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzrechts sind mit erheblichen Verwaltungsstrafen bedroht.
- To do:
- Sicherheitsvertrauensperson (SVP), Sicherheitsfachkraft (SFK), Planungs- und Baustellenkoordinator:innen bestellen (soweit erforderlich)
- Gefahrenevaluierung
- Gefährdungsbeurteilungen und Anpassungsmaßnahmen
- Bei Notwendigkeit einer persönlichen Schutzausrüstung: Erstellung PSA-Plan