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Dokument-ID: 1161452
Dienstvertrag & Bedingungen
Grundsätzlich:
- Wie die Befristung ist auch die Bedingung dadurch charakterisiert, dass der Bestand des Rechtsverhältnisses vom Eintritt eines Ereignisses abhängig gemacht wird. Während aber bei der Befristung (juristisch betrachtet) feststeht, dass dieses Ereignis kommen wird, ist dies bei der Bedingung nicht sicher (Reissner in Neumayr/Reissner, ZellKomm3 § 19 AngG [Stand 01.01.2018, rdb.at]).
- Zu unterscheiden ist zwischen auflösend (resolutiv) und aufschiebend (suspensiv) bedingten Arbeitsverträgen.
- Auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse sind von § 19 AngG angesprochen (vgl auch OGH 9 ObA 67/94, DRdA 1995/11, 144 [A. Burgstaller] = ZAS 1995/19, 165 [Ziehensack]).