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Dokument-ID: 700966
Größenklassen der Kapitalgesellschaft
- Rechtsgrundlage: § 221 Unternehmensgesetzbuch (UGB)
- Abhängig von der Einteilung der Kapitalgesellschaft in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gibt es Erleichterungen bei den Anhangsangaben und der Verpflichtung zur Erstellung des Lageberichtes.
- Definition: Kleine Kapitalgesellschaften
- Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
- 4,84 Millionen Euro Bilanzsumme
- 9,68 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- Im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer
- Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
- Definition: Mittelgroße Kapitalgesellschaften
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale für kleine Kapitalgesellschaften überschreiten und mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
- 19,25 Millionen Euro Bilanzsumme
- 38,5 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- Im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale für kleine Kapitalgesellschaften überschreiten und mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
- Definition: Große Kapitalgesellschaften
- Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale für mittelgroße Gesellschaften überschreiten.
- Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn diese Merkmale
- an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten beziehungsweise nicht mehr überschritten werden,
- bei Umgründungen (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung oder Spaltung) und Neugründungen am ersten Abschlussstichtag nach der Umgründung oder Neugründung vorliegen dies gilt auch bei der Aufgabe eines Betriebes oder eines Teilbetriebes, wenn die Größenmerkmale um mindestens die Hälfte unterschritten werden.
- Zusammenfassung der Größenklassen