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Dokument-ID: 386448
Die Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co KG (gegenüber der KG)
Grundsätzliches
- Eine GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren (regelmäßig einziger) Komplementär eine GmbH ist.
Haftung
- Bei der Kommanditgesellschaft ist die Haftung des Komplementärs für Verbindlichkeiten der KG gegenüber den Gläubigern unmittelbar, persönlich, solidarisch und unbeschränkt. Die Haftung des Kommanditisten ist ebenfalls unmittelbar, persönlich und solidarisch. Sie ist jedoch den Gesellschaftsgläubigern gegenüber mit der im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme beschränkt. Soweit der Kommanditist Einlagen in Höhe der Haftsumme geleistet hat, haftet er überhaupt nicht (§ 171 Abs 1 UGB).
- Bei der GmbH & Co KG haftet zwar der Komplementär ebenfalls unbeschränkt mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen (der Komplementär-GmbH); beschränkt ist aber die Haftung der hinter der GmbH stehenden – meist natürlichen – Personen, weil diese weder als Gesellschafter der GmbH noch als allfällige Kommanditisten der KG über ihre Einlageverpflichtung hinaus eine unbeschränkte Haftung tragen.