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Dokument-ID: 1198902
Allgemeines zur Einbringung eines Einzelunternehmens
Motiv: Rechtsformwechsel
- Die Einbringung von Unternehmen als Sacheinlagen dient im Ergebnis dem Rechtsformwechsel von bestimmten Rechtsträgern als Ausgangsrechtsträger und Inanspruchnahme der GmbH als Zielrechtsträger.