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Neu Dokument-ID: 1089205

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Einberufung Generalversammlung bei ordentlicher Kapitalerhöhung

  • Sind sämtliche Gesellschafter bei der Generalversammlung anwesend bzw vertreten und verzichten auf die Einberufungserfordernisse, dann ist die Einberufung entbehrlich.
  • Falls nicht:
  • Zur Einberufung sind die Geschäftsführer berufen.
  • In der Regel hat die Einberufung mit eingeschriebenen Briefen zu erfolgen (siehe auch allfällige Regelungen des Gesellschaftsvertrages).
  • Zwischen den Tag der Postaufgabe und dem Tag der Generalversammlung muss mindestens ein Zeitraum von 7 Tagen liegen (siehe auch allfällige Regelungen des Gesellschaftsvertrages).
  • Inhalt der Einberufung:
  • Zeit und Ort der Generalversammlung
  • Tagesordnung der Generalversammlung, bei beabsichtigter o. Kapitalerhöhung ist anzuführen:
  • Bekanntgabe der Absicht der Kapitalerhöhung mit dem Erhöhungsbetrag,
  • Aufbringung des Erhöhungsbetrages, also zB „bar“. Bei Aufbringung durch Sacheinlagen muss dies ausdrücklich erwähnt werden.
  • Regelung des Bezugsrechts, insbesondere wenn es abweichend von gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen beschlossen werden soll.
  • Hinweis: Minderheitsgesellschafter mit einem Anteil von zumindest 1/10 am Stammkapitals sind innerhalb von drei Tagen ab Postaufgabe oder Kundmachung der Einberufung berechtigt, begründet die Aufnahme bestimmter Gegenstände in die Tagesordnung zu begehren (§ 38 Abs 3 GmbHG).

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