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Dokument-ID: 1161447
Call-Option Geschäftsanteil
- Eine „Call-Option“ ist das Recht, einen Geschäftsanteil zu einem festgelegten Preis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen.
- Eine Ankaufsoption („Call-Option“) könnte zB wie folgt formuliert werden:
- „A räumt hiermit B bis einschließlich … [Datum des Tages der letzten Annahmemöglichkeit] die unwiderrufliche Option ein, den Geschäftsanteil des A an der zu FN in das Firmenbuchgericht des …gerichtes eingetragenen ABC GmbH, der einer zur Gänze (alternativ: zur Hälfte) einbezahlten Stammeinlage entspricht, zu erwerben.
- Nach § 76 Abs 2 GmbHG bedarf es zur Übertragung von Geschäftsanteilen mittels Rechtsgeschäfts unter Lebenden eines Notariatsakts. Der gleichen Form bedürfen Vereinbarungen über die Verpflichtung eines Gesellschafters zur künftigen Abtretung eines Geschäftsanteils. Die Verletzung der Formvorschrift hat Ungültigkeit des Geschäfts zur Folge (6 Ob 186/20a; vgl RS0059756; RS0060256 [T11]).