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Neu Dokument-ID: 1089210

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Nachweis der Leistung auf die ordentliche Kapitalerhöhung

  • Allgemeines:
    • Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen wie im Gründungsrecht.
    • Die Geschäftsführung muss sich in der freien und unbeschränkten Verfügung über die aus der Kapitalerhöhung einzuzahlenden Erhöhungsbeträge befinden. Über Sacheinlagen müssen die Geschäftsführer frei und unbeschränkt verfügen können.
    • Der Nachweis ist durch entsprechende Erklärung (§ 10- Erklärung) zu erbringen; bei Bareinzahlung auf das Geschäftskonto also durch Bankbestätigung.

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