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Neu Dokument-ID: 1015512

Vera Noss | Muster | Checkliste

Vorvertrag

  • Rechtsgrundlage: § 936 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch – ABGB
  • Mit einem Vorvertrag vereinbaren die Parteien den künftigen Abschluss des Hauptvertrages.
  • Der Vorvertrag muss bereits die essentialia negotii und einen Abschlusszeitpunkt des Hauptvertrages enthalten.
  • Formgebote des Hauptvertrages müssen auch bei Abschluss des Vorvertrages eingehalten werden.
  • Die Bindungsdauer des Vorvertrages beträgt ein Jahr. Nach hM muss der Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss des Hauptvertrages gerichtlich geltend gemacht werden, um die Verjährung bzw den Verfall zu verhindern; außergerichtliche Geltendmachung genügt also nicht.
  • Aus dem Vorvertrag kann auf Abschluss des Hauptvertrages geklagt werden. Es kann jedoch noch nicht auf Erfüllung des Hauptvertrages geklagt werden.
  • Der Vorvertrag verliert seine Verbindlichkeit, wenn sich vertragswesentliche Umstände wesentlich und unvorhersehbar ändern.
  • Der Abschluss eines Vorvertrages unterliegt noch nicht der Grunderwerbsteuer bzw der Rechtsgeschäftsgebühr.
  • Verzug beim Abschluss des Hauptvertrages berechtigt den andern Vertragsteil, nach § 918 ABGB vorzugehen, also gegebenenfalls vom Vorvertrag zurückzutreten.

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