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Dokument-ID: 1062386
Aussetzung von Arbeitsverhältnissen
- Aussetzung von Arbeitsverhältnissen bedeutet, dass für einen bestimmten Zeitraum
- der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht bzw
- der Arbeitgeber von seiner Entgeltpflicht
- befreit wird.
- Zu unterscheiden ist zwischen
- auflösender Aussetzung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter (einseitiger) Wiedereinstellungszusage oder (zweiseitiger) Wiedereinstellungsvereinbarung und
- echter Aussetzung (Karenzierung, unbezahlter Urlaub) ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses.