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Dokument-ID: 1089208
Übernahme der Stammeinlagen bei ordentlicher Kapitalerhöhung
- Form:
- Übernahmeerklärungen sind notariatsaktspflichtig
- Inhalt:
- Verpflichtung des Alt-/Neugesellschafters zur Übernahme (des Teils) der Kapitalerhöhung entsprechend Erhöhungsbeschluss
- Verpflichtung zur Bezahlung des Übernahmspreises. Letzterer kann das Nominale der neuen Stammeinlage übersteigen (Agio).
- Bei einem Neugesellschafter: Durch die Übernahmserklärung tritt der Übernehmer, sofern er nicht schon Gesellschafter ist, der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages bei. Hier sind in der Beitrittserklärung abgesehen vom Betrag der übernommenen Stammeinlage auch die sonstigen Leistungen, zu denen der Übernehmer nach dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet ist, anzugeben.
- Achtung bei gründungsprivilegierten GmbHs: Ein neu hinzutretender Gesellschafter kann keine gründungsprivilegierte Stammeinlage übernehmen! (OGH 25.3.2020, 6 Ob 54/20i)