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Dokument-ID: 1188701
EU-Entgelttransparenzrichtlinie
- Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie = Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen ist am 06.06.2023 in Kraft getreten.
- Die Entgelttransparenzrichtlinie soll das Recht auf gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit sowie Gleichbehandlung bei der Bewertung der Arbeitsqualität fördern und steht damit im Einklang mit dem Diskriminierungsverbot insbesondere wegen des Geschlechts gemäß Art 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („Charta“) und dem Gebot der Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Entgelts nach Art 23 der Charta. Die Umsetzung soll durch Entgelttransparenzmaßnahmen sowohl bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses als auch während des aufrechten Arbeitverhältnisses erfolgen. Der EU-Gesetzgeber setzt mit der Entgelttransparenzrichtlinie einen neuen Mindeststandard im Bereich der Entgelttransparenz, der von den Mitgliedstaaten bis 07.06.2026 umzusetzen ist (Pallwein-Prettner/Rathmayr, Was bringt die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie und welche Auswirkung hat sie auf österreichische Arbeitgeber?, ARD 6874/5/2023 (3)).