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Neu Dokument-ID: 1120513

Ines Windisch - Vera Noss | Muster | Checkliste

Working Holiday Programme

  • Dient dem kulturell-touristischen Auslandsaufenthalt mit kurz befristetem Arbeitsverhältnis Jugendlicher
  • 18- bis 30-Jährige können dadurch praktische Berufserfahrungen im Ausland sammeln.
  • Die Beschäftigung muss allerdings nicht der primäre Anlass des Aufenthalts sein.
  • Staatsbürger jener Länder, mit denen ein Working Holiday Programm besteht, können für einen sechs- bis zwölfmonatigen Aufenthalt grundsätzlich bewilligungsfrei einer Beschäftigung zur Mitfinanzierung ihres Aufenthalts nachgehen.
  • Ausnahmen bestehen nur insoweit, als am Arbeitsmarkt Zugangsbeschränkungen bestehen und diese nicht erfüllt werden können.
  • Werden die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller ein Visum mit dem Vermerk „WHP“.
  • Die Voraussetzungen variieren je nach Land.
  • Ein Working Holiday Programm besteht seitens Österreich mit Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea und Chinesisch Taipeh.

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