© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 948509

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Fristen zur Anmeldung der Einbringung

  • Fristgerecht innerhalb der Neunmonatsfrist (und damit mit ertragssteuerlicher Rückwirkung) ist die Einbringung dann angemeldet, wenn je nach Umgründungsstichtag (Einbringungsstichtag) an dem in der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Tag
  • die Firmenanmeldung im Falle einer Sachgründung oder Kapitalerhöhung beim für die (inländische) übernehmende Körperschaft zuständigen Firmenbuchgericht einlangt oder
  • in allen anderen Fällen die Anzeige an das Finanzamt der übernehmenden Körperschaft spätestens am letzten Tag der Frist zur Post gegeben wird (Einschreiben empfiehlt sich). 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Die GmbH in Fallbeispielen in unserem Shop! Zum Shop