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Dokument-ID: 1151356
Firmenwortlaut GmbH/FlexKapG
- Mit Ausnahme des Rechtsformzusatzes gelten für FlexKapG und GmbH dieselben Firmenwortlautbildungsregeln.
- Bei beiden Gesellschaften kann zwischen einer Namens-, Sachfirma oder einer Fantasiebezeichnung als Firma gewählt werden. Sonstige Zusätze (Geschäftsbezeichnungen, Tätigkeitsangaben, Markenzeichen) können ebenfalls eingetragen werden, sofern sie nicht täuschend sind.
- Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein (Namensfunktion). Sie muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine zur Irreführung der betroffenen Verkehrskreise über die wesentlichen geschäftlichen Verhältnisse geeignete Angaben enthalten.
- Zum Rechtsformzusatz:
- Bei der FlexKapG hat die Firma der Gesellschaft die Bezeichnung „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder die Bezeichnung „Flexible Company “ zu enthalten. Diese Bezeichnungen können mit „FlexKapG“ oder mit „FlexCo“ abgekürzt werden (§ 2 FlexKapGG).
- Bei der GmbH hat die Firma die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ zu enthalten; die Bezeichnung kann abgekürzt werden.
- Zur Vorprüfung des beabsichtigten Firmenwortlautes empfehlen sich bei beiden Gesellschaftsformen folgende Abfragen zur Vorprüfung:
- Abfrage von bestehenden Firmenbucheintragungen
- Rückfrage beim Österreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit in Österreich eingetragenen Marken (www.patentamt.at, Tel: 1.53424-0, Suche: http://seeip.patentamt.at)
- Deutsche Marken: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis
- Gemeinschaftsmarke: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/search-availability (oder: https://euipo.europa.eu/eSearch/und https://www.tmdn.org/tmview/#/tmview)
- Internationale Registrierung: https://www3.wipo.int/branddb/en/Schweizer nationale Marken: https://www.swissreg.ch/
- Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB „Gelbe Seiten“ im Internet, Herold: https://www.herold.at/) und „Firmen A-Z“ der Wirtschaftskammer (https://firmen.wko.at) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsbezeichnungen
- Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nic.at, hostingprovider.at) bzw ob die gewünschte Firmenwortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird
- Internetrecherche