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Dokument-ID: 1011416
Erfassung Ediktsdatei
Erfassungsanwendung Ediktsdatei, Einstiegsseite
- Für eine neue Veröffentlichung ist zunächst die Firmenbuchnummer des betreffenden Unternehmens einzugeben.
- Dann ist die Schaltfläche NEUE VERÖFFENTLICHUNG anzuklicken.
- ART DER VERÖFFENTLICHUNG: Hier ist auszuwählen, ob es sich bei dem zu veröffentlichenden Entwurf um einen Verschmelzungsvertrag oder einen Spaltungsplan handelt.
- FIRMA: Hier ist die Firma des Unternehmens einzugeben, für das die Bekanntmachung geschaltet werden soll.
- FIRMENBUCHNUMMER: wird von der Eingabe auf der Einstiegsseite automatisch übernommen.
- UNTERNEHMENSANSCHRIFT: Hier ist die Anschrift des Unternehmens, vorzugsweise in der Form … [Postleitzahl] … [Ort], … [Straße] … [Hausnummer] zu erfassen.
- INVOLVIERTE UNTERNEHMEN: Hier besteht die Möglichkeit, auf weitere im Firmenbuch eingetragene Unternehmen hinzuweisen, die an dem Umgründungsvorgang beteiligt sind (zB auf den Partner bei der Verschmelzung). Geben Sie hierfür die Firmenbuchnummern der anderen Unternehmen untereinander (getrennt durch Zeilenschaltung) ein.
- VERÖFFENTLICHER: Veröffentlicher ist in der Regel der eingebender Rechtsanwalt oder Notar, nämlich die physische Person, welche die Bekanntmachung durchführt bzw inhaltlich veranlasst. Der Veröffentlicher wird in der Bekanntmachung genannt.
- Hier sind der Name (Titel, Vorname, Nachname) und die Funktion anzuführen. Damit erfolgt zugleich die Berufung auf die erteilte Vollmacht. Einzugeben ist hier weiter die berufliche Anschrift, vorzugsweise in der Form … [Postleitzahl] … [Ort], … [Straße] … [Hausnummer] .
- GEBÜHRENEINZUG: Hier ist mittels Angabe von IBAN, BIC und Kontoinhaber jene Bankverbindung anzugeben, von der allfällige Gebühren entsprechend den Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes eingezogen werden sollen. Lautet das Konto auf den Veröffentlicher, so ist die Checkbox „Veröffentlicher ist Gebührenschuldner“ zu aktivieren, um sich das neuerliche Erfassen des Namens im Kontowortlaut zu ersparen.
- Durch späteres Betätigen der Schaltfläche SPEICHERN erfolgt die Bestätigung, dass die angegebenen Kontoinformationen richtig sind und Einverständnis zum allfälligen Gebühreneinzug besteht.
- HINWEIS: Dieses Feld ist zu verwenden, um auf Rechte bzw Angaben gem § 221a Abs 1 Satz 2 AktG, § 7 Abs 1 Satz 2 SpaltG, § 19 Abs 1 SEG oder § 8 Abs 2 EU-VerschG hinzuweisen.
- LÖSCHDATUM: Hier ist das Datum einzugeben, zu dem die Veröffentlichung automatisch aus der Ediktsdatei entfernt werden soll. Das Löschdatum muss zwischen 3 bis 12 Monaten in der Zukunft liegen. Unabhängig vom Löschdatum kann eine Veröffentlichung jederzeit auch manuell gelöscht werden.
- Um die soeben vorgenommenen Eingaben zu speichern, ohne die Veröffentlichung für die Ediktsdatei vorerst freizugeben, ist der Button SPEICHERN anzuklicken.