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Dokument-ID: 1011418
Maßnahmen zur Vorbereitung einer Abspaltung
- Erstellung einer Schlussbilanz auf den Spaltungsstichtag (bei Übereinstimmung mit dem Regelbilanzstichtag: Erstellung des Jahresabschlusses)
- Zwischenbilanz?
- Feststellung des objektiven Verkehrswertes einschließlich sonstiger preisbestimmender Faktoren der spaltenden Gesellschaft und des zu übertragenden Vermögens
- Bei realer Überschuldung sind Geld oder sonstige Aktiva zuzuführen (durch gesellschaftsrechtliche Einlagen [§ 33 Abs 5 UmgrStG]).
- Bei buchmäßiger Überschuldung ist allenfalls ein Gutachten über den positiven Verkehrswert einzuholen, wenn dieser nicht offensichtlich ist.
- Bei Vorliegen eines positiven Gesamtwerts, aber real überschuldeten Teilvermögens ist entweder eine Kapitalzufuhr von außen festzulegen oder es sind Verschiebungen innerhalb des zu übertragenden Vermögens vorzunehmen.
- Möglichkeit der Reduktion des zu übertragenden positiven Vermögens rückwirkend auf den Jahresabschluss durch Gewinnausschüttung bzw Einlagenrückzahlung (§ 33 Abs 4 und 5 UmgrStG)
- Aufstellung der Teileröffnungsbilanz der aufnehmenden Gesellschaft
- Aufstellung einer Spaltungsbilanz der übertragenden Gesellschaft, in der das nach der Abspaltung verbleibende Restvermögen dargestellt wird
- Liegt der letzte Jahresabschluss mehr als sechs Monate vor der Aufstellung des Entwurfs des Spaltungs- und Übernahmevertrags, ist zwingend eine Zwischenbilanz der übertragenden Gesellschaft aufzustellen.
- Allenfalls notwendige Kapitalherabsetzung bei der übertragenden Gesellschaft vorbereiten
- Allenfalls Aufstellung eines Umgründungsplans, wenn die Spaltung Teil mehrerer Umgründungsschritte ist, die sich auf denselben Umgründungsstichtag beziehen