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Dokument-ID: 1151377
Aufsichtsratspflicht GmbH/FlexKapG
- Die FlexKapG hat – wie die GmbH – in den in § 29 GmbHG geregelten Fällen einen Aufsichtsrat zu bestellen. Darüber hinaus gilt für die FlexKapG aber auch Aufsichtsratspflicht, wenn es sich zumindest um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft iSd § 221 Abs 2 UGB handelt.