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Dokument-ID: 1279078
Umgründungsplan – Allgemeines
Anwendungsbereich: Brauche ich überhaupt einen Umgründungsplan?
- Mehrere Umgründungen desselben Vermögens
- Prüfen, ob mehrere Umgründungen (z.B. Verschmelzung, Spaltung, Einbringung) dasselbe Vermögen ganz oder teilweise betreffen.
- § 39 UmgrStG knüpft ausdrücklich daran an, dass „mehrere Umgründungen, die dasselbe Vermögen ganz oder teilweise betreffen, auf einen Stichtag bezogen“ werden.