Neu
Dokument-ID: 988964
Ist für meine Datenverarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen?
- Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so führt der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch. Für die Untersuchung mehrerer ähnlicher Verarbeitungsvorgänge mit ähnlich hohen Risiken kann eine einzige Abschätzung vorgenommen werden.
- Insbesondere ist die Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich bei
- systematischer und umfassender Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen;
- umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gem Art 9 Abs 1 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gem Art 10 oder
- systematischer umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.