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Dokument-ID: 860861
Abtretungsanbot
Anbot auf Abtretung
Angelika Brunner macht Ernst Brunner folgendes Anbot auf Abtretung eines Geschäftsanteils:
Anbot
- Angelika Brunner ist Gesellschafterin der „Zur schönen Aussicht“ Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H. mit einem, einer voll eingezahlten Stammeinlage von EUR 10.000,– (Euro zehntausend) entsprechenden Geschäftsanteil.
- Im Fall der Annahme dieses Anbotes tritt Angelika Brunner diesen ihren Geschäftsanteil an der „Zur schönen Aussicht“ Hotelbetriebsgesellschaft m. b. H. um den Abtretungspreis von EUR 10.000,– (Euro zehntausend) an Ernst Brunner ab.
- Der Abtretungspreis ist unmittelbar nach Annahme dieses Anbotes zu entrichten.
- Angelika Brunner haftet dafür, dass der anzutretende Geschäftsanteil ihr unbeschränktes Eigentum darstellt, nicht mit irgendwelchen Rechten Dritter belastet ist, hält Ernst Brunner diesbezüglich vollkommen klag- und schadlos und ersetzt diesem allenfalls entstandene Zahlungen. Sie verpflichtet sich, für die Dauer der Rechtswirksamkeit dieses Anbots sich jedweder Verfügung über den Geschäftsanteil ohne Zustimmung des Ernst Brunner zu enthalten.
- Angelika Brunner erklärt verbindlich, dass neben dem Gesellschaftsvertrag keinerlei Vereinbarungen oder Beschlüsse der Gesellschafter bestehen, die die mit dem abzutretenden Geschäftsteil verbundenen Mitgliedschaftsrechte beeinflussen.
- Die mit dem abzutretenden Geschäftsteil verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit dem Tag der Annahme dieses Anbots auf Ernst Brunner über.
- Alle Kosten der Errichtung und Vergebührung des aufgrund dieses Anbots zustande kommenden Abtretungsvertrages hat Ernst Brunner zu tragen.
- Ausfertigungen dieses Notariatsaktes dürfen an Angelika Brunner selbst, an Ernst Brunner sowie an die „Zur schönen Aussicht“ Hotelbetriebsgesellschaft m. b. H. in beliebiger Anzahl erteilt werden.