© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1015632

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Geschäftsführerentlastung

  • Begriff und Wirkung der Entlastung
  • Unter Entlastung ist die einseitige Erklärung der Gesellschaft zu verstehen, mit der sie ihre Geschäftsführer von Schadenersatzansprüchen befreit, die aus deren Verstößen erwachsen können (9 ObA 105/92 EvBl 1993/24; 9 ObA 302/92; 9 ObA 101/99i; 9 ObA 149/08i).
  • Die Entlastung von Organen der Unternehmensverwaltung ist damit die Billigung der Geschäftsführung für die Vergangenheit und der Ausdruck des Vertrauens für die Zukunft. Die Entlastung bezieht sich im Regelfall auf das abgelaufene Geschäftsjahr. Für diese Periode werden pauschal die Geschäftsführung und ihre Kontrolle durch die dazu berufenen Organe beurteilt. In persönlicher Hinsicht bezieht sich die Entlastung je nach inhaltlicher Ausgestaltung des Entlastungsbeschlusses entweder auf sämtliche oder einzelne Geschäftsführer (Gesamt- oder Einzelentlastung).
  • Für Geschäftsführer einer GmbH sind nach hM auch Teilentlastungen, Entlastungen unter Vorbehalt sowie bedingte Entlastungen zulässig. Die Entlastung kann sich daher auch bloß auf einzelne Geschäftsführungshandlungen beziehen oder umgekehrt Einzelhandlungen vom Entlastungsbeschluss ausnehmen.
  • Die zentrale Rechtswirkung der Entlastung besteht bei der GmbH in der Präklusion der nachträglichen Geltendmachung haftungsbegründender Tatsachen. Es kommt zu einer Enthaftung der Organe und Präklusion von Schadenersatzansprüchen wegen Pflicht- bzw Sorgfaltspflichtverstößen, die im von der Entlastung erfassten Zeitraum gesetzt wurden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Präklusionswirkung auf alle Tatsachen bezieht, die aus den von den Geschäftsführern vorgelegten Unterlagen erkennbar sind, über die berichtet wurde oder die den Gesellschaftern auf andere Weise bekannt geworden sind. Hingegen tritt bei einer Unvollständigkeit der Unterlagen oder Verschleierung durch die Geschäftsführer die Präklusionswirkung grundsätzlich nicht ein.
  • Durch die Befreiung von Schadenersatzansprüchen werden bei der Entscheidung und Beschlussfassung über die Entlastung in einem hohen Ausmaß die Interessen des zu entlastenden Geschäftsführers berührt.
  • Stimmverbot für betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Der Entlastungsbeschluss fällt zwingend in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafter. Nach § 39 Abs 4 GmbHG hat aber jemand, der durch die Beschlussfassung von einer Verpflichtung befreit oder dem ein Vorteil zugewendet wird, weder im eigenen noch im fremden Namen das Stimmrecht. Unter diese Bestimmung fällt auch der Entlastungsbeschluss. Das Stimmverbot soll dabei nicht dem Gläubigerschutz dienen, sondern sowohl die Gesellschaft als auch die übrigen Gesellschafter schützen. Der zu entlastende Gesellschafter-Geschäftsführer kann dementsprechend bei der Beschlussfassung über seine Entlastung nicht mitwirken. Der Beschluss wird mit der Mehrheit der übrigen an der Abstimmung teilnehmenden Gesellschafter gefasst. Das Stimmverbot besteht auch für den Fall, dass eine Gesamtentlastung beschlossen werden soll. Der Entlastende soll sich durch die Enthaftung seines Mitgeschäftsführers keinen eigenen Vorteil verschaffen.
  • Für den Fall eines Beschlusses, mit dem die Entlastung des Mitgeschäftsführers für einen vier Geschäftsjahre umfassenden Zeitraum erteilt wird, in welchem der mitstimmende Gesellschafter auch Geschäftsführer war, herrscht jedenfalls ein Stimmverbot. Soll die Entlastung aber für einen Zeitraum erfolgen, in dem der abstimmende Mitgeschäftsführer selbst nicht Geschäftsführer war, besteht nach Ansicht der Autoren kein Stimmverbot.
  • Wenn ein vom Stimmrecht ausgeschlossener Gesellschafter an der Beschlussfassung über die Entlastung mitwirkt und dessen Stimme berücksichtigt wird, liegt ein anfechtbarer Beschluss vor. Die Stimmabgabe ist per se nicht ungültig, sondern muss innerhalb der Anfechtungsfrist klagsweise bekämpft werden.
  • Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses
  • Die Nichtigerklärung eines Gesellschafterbeschlusses kann gem § 41 Abs 1 GmbHG mittels Anfechtungsklage verlangt werden, wenn der Beschluss durch seinen Inhalt zwingende gesetzliche Vorschriften verletzt. Klageberechtigt ist gem § 41 Abs 2 GmbHG jeder Gesellschafter, der in der Generalversammlung gegen den Beschluss Widerspruch zu Protokoll gegeben hat. Die Klage auf Nichtigerklärung muss binnen einem Monat vom Tag der Absendung der Kopie des Protokolls erhoben werden und ist gegen die Gesellschaft zu richten.
  • Der Entlastungsbeschluss ist nach hM eine Ermessensentscheidung der Gesellschafter. Der Beschluss ist daher nicht schon deshalb anfechtbar, weil die Entlastung wegen einer Pflichtwidrigkeit des Geschäftsführers hätte verweigert werden können, wohl aber dann, wenn ein missbräuchliches Stimmverhalten der Mehrheit vorliegt. Dieses ist bei einer Kollusion zwischen der Mehrheit und dem Geschäftsführer oder bei einer Entlastung trotz einer schweren Pflichtwidrigkeit gegeben. Anfechtbar ist der Entlastungsbeschluss aber auch, wenn die Gesellschafter im Sinne der Treuepflicht verpflichtet gewesen wären, einen Beschluss gem § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG (dh vor allem die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen Geschäftsführer) zu fassen, und wenn die Entlastung trotz statutenwidriger Geschäftsführung, nicht vollständiger Vorlage der Unterlagen oder unvollständiger Auskünfte über die Geschäftsführung erteilt wird oder wenn der Verzicht auf Ersatzansprüche gegen die Organmitglieder wegen schwerwiegender Schädigungen der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter durch Organmitglieder unternehmerisch nicht vertretbar ist (RdW 2018/81).
  • Schadenersatzpflicht trotz erteilter Entlastung
  • Die Präklusionswirkung der Entlastung tritt dann nicht ein, wenn an sich erkennbare Entlastunghindernisse vom Geschäftsführer bewusst verschwiegen wurden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Die GmbH in Fallbeispielen in unserem Shop! Zum Shop