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Dokument-ID: 1051545
Ordentliche Kapitalherabsetzung – FBA Durchführung Kapitalherabsetzung
- Die Durchführung der Kapitalherabsetzung darf frühestens 3 Monate ab der letzten Einschaltung der beabsichtigten Kapitalherabsetzung zum Firmenbuch angemeldet werden.
- Wie die Firmenbuchanmeldung der beabsichtigten Kapitalherabsetzung ist auch diese Firmenbucheingabe von sämtlichen Geschäftsführern zu unterfertigen.
- In der Firmenbucheingabe haben sämtliche Geschäftsführer zu erklären, dass allen bekannten Gläubigern, deren Forderungen am Tag der letzten Veröffentlichung der beabsichtigten Kapitalherabsetzung bestehen, die Mitteilung gemacht wurde, dass die Gesellschaft bereit ist, ihnen auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung zu leisten und dass Gläubiger, die sich binnen 3 Monaten nicht bei der Gesellschaft melden, als der beabsichtigten Herabsetzung zustimmend erachtet werden.
- Für die Firmenbuchanmeldung sind beglaubigte Unterschriften der Geschäftsführer notwendig.
- Erklären die Geschäftsführer in der Firmenbuchanmeldung, dass kein Gläubiger Befriedigung oder Sicherstellung verlangt hat und ist diese Erklärung unrichtig, führt dies zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer gegenüber Gesellschaftsgläubigern. Die Haftung, welche die Geschäftsführer zur ungeteilten Hand trifft, besteht für den dadurch verursachten Schaden bis zu dem Betrag, für den aus dem Gesellschaftsvermögen Befriedigung nicht erlangt werden konnte.
- Beilagen zur Firmenbucheingabe:
- Belegblatt über die Einschaltung in der Wiener Zeitung
- Aktualisierte Fassung des Gesellschaftsvertrages/der Errichtungserklärung
- Sofern sich Gläubiger gemeldet und Befriedigung oder Sicherstellung verlangt haben: Nachweis der erfolgten Befriedigung oder Sicherstellung