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Dokument-ID: 1051554
Vereinfachte Kapitalherabsetzung – Ablauf
- Auflösung aller vorhandenen Rücklagen. Bei der „großen“ GmbH sind dabei die gebundenen Rücklagen in Entsprechung von § 59 Abs 1 GmbH iVm § 183 AktG mit jenem Teil aufzulösen, der 10 % des nach der Kapitalherabsetzung verbleibenden Stammkapitals übersteigt (Umfahrer, Die Gesellschaften beschränkter Haftung6, Rz 609).
- Generalversammlungsbeschluss
- Firmenbuchanmeldung
- Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalherabsetzung entfällt bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung die Bekanntmachung in der Wiener Zeitung und es ist anstatt zweier Firmenbucheingaben (Anmeldung der beabsichtigten Kapitalherabsetzung und Anmeldung der Durchführung der Kapitalherabsetzung) nur eine Firmenbucheingabe notwendig.