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Dokument-ID: 1062397
Kontrolle der Zahlungsfähigkeit
- Bei der Prüfung der Zahlungs(un)fähigkeit ist zu hinterfragen, ob die am relevanten Stichtag fälligen Forderungen in den vorhandenen liquiden Mitteln Deckung finden.
- Als Instrument zur Erkennung und laufenden Kontrolle der Zahlungs(un)fähigkeit ist vor allem die auf einen Liquiditätsstatus aufbauende Finanz- bzw Liquiditätsplanung zu nennen, in der künftige Zahlungen und die Fähigkeit zur Schuldentilgung aufgezeigt werden. Es ist ratsam, diese Instrumentarien bereits von vornherein und nicht erst in der akuten Krise einzusetzen, was zur Selbstkontrolle der Geschäftsführungsorgane beiträgt und – abgesehen davon – nicht nur bei Kapitalgesellschaften zur Pflicht der Unternehmensleitung gehört, bei deren Missachtung Haftungsfolgen drohen.
- Die Erstellung einer integrierten Planungsrechnung (Planerfolgsrechnung, Finanzplan, Planbilanz) zu Beginn des Wirtschaftsjahres ermöglicht die Früherkennung und Kontrolle von Liquiditätsengpässen.
- Mithilfe von Soll-Ist-Vergleichen können Abweichungen von Planergebnissen schnell erkannt und entsprechend notwendige Maßnahmen gesetzt werden.
- Liegt keine derartige Planungsrechnung vor, werden in einem ersten Schritt mithilfe eines Finanzstatus die verfügbaren Finanzmittel des Unternehmens sowie dessen Verbindlichkeiten nach deren Grad der Liquidität bzw Fälligkeit gegenübergestellt. Die aus dem Rechnungswesen stammenden Daten sind um weitere Informationen zu ergänzen, die zu zusätzlichen Finanzierungsreserven führen (zB Kapitalaufnahme, Veräußerung von Anlage- bzw Umlaufvermögen, Umschichtung von kurzfristigen in langfristige Verbindlichkeiten).
- In einem zweiten Schritt ist aus dem erstellten Finanzstatus ein hinreichend detaillierter kurzfristiger Finanzplan (Liquiditätsbedarf) für das Unternehmen zu entwickeln.