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Neu Dokument-ID: 1126977

Vera Noss - Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Steuern und Sozialversicherung

Steuern

  • Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer von 23 %. Entsteht in einem Wirtschaftsjahr kein Gewinn oder Verlust, fällt eine jährliche Mindestkörperschaftssteuer von 5 % des gesetzlichen Mindeststammkapitals an. Aus diesem Grund beträgt die Mindestkörperschaftssteuer EUR 500,– pro Jahr (EUR 125,– pro Quartal).
  • Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragssteuer (27,5 %)
  • Gehälter, die sich Gesellschafter für ihre Leistungen für die Gesellschaft zusätzlich ausbezahlen lassen, unterliegen entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer
  • Vergütungen unterliegen der Einkommenssteuer

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