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Dokument-ID: 1182136
Zweigniederlassung versus Tochtergesellschaft
Allgemeines
- Bei einer Zweigniederlassung handelt es sich um kein rechtsfähiges Gebilde. Eine Zweigniederlassung kann daher nicht Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Sie kann weder Vertragspartei sein (und demnach beispielsweise auch nicht ins Grundbuch eingetragen werden) noch selbstständig insolvent werden. Vertragspartner ist daher immer die ausländische Gesellschaft selbst, die durch die Zweigniederlassung handelt.
- Demgegenüber handelt es sich bei einer Tochtergesellschaft um eine selbstständige juristische Person, welche als solche auch im Rechtsverkehr auftreten kann.