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Dokument-ID: 1193255
Differenzhaftung nominelle Kapitalerhöhung und steuerliche Behandlung der neuen Anteilsrechte
Steuerliche Behandlung:
- Anteilsrechte aus Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln sind nach § 3 Abs 1 Z 29 EstG ausdrücklich von der Einkommensteuer befreit.