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Dokument-ID: 1071160
Satzungsänderung bei der GmbH
- Für die Änderung eines Gesellschaftsvertrages/einer Errichtungserklärung bedarf es eines entsprechenden Generalversammlungsbeschlusses.
- Form: notarielle Beurkundung
- Quorum: 3/4-Mehrheit (bzw höheres Quorum, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht); für Änderungen des Unternehmensgegenstandes bedarf es eines einstimmigen Beschlusses.
- Die Änderung wird erst mit Eintragung in das Firmenbuch wirksam.
- Jede Abänderung des Gesellschaftsvertrages ist von sämtlichen Geschäftsführern zum Firmenbuch anzumelden.
- Der Anmeldung ist der notariell beurkundete Abänderungsbeschluss mit dem Nachweis des gültigen Zustandekommens anzuschließen.
- Der Anmeldung ist weiters der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrags beizufügen; er muss mit der Beurkundung eines Notars versehen sein, dass die geänderten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags mit dem Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrags und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Firmenbuch eingereichten vollständigen Wortlaut des Gesellschaftsvertrags übereinstimmen (§ 51 GmbHG).