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Dokument-ID: 988978
Mitarbeiter schulen
- Rechtsgrundlage: Art 39, 47 DSGVO, Erwägungsgründe 97 und 110
- Erklärung: Alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, müssen entsprechend den Datenschutzvorschriften, im Speziellen jene der DSGVO, geschult werden.
- Ziel:
- Mitarbeiter müssen sich bewusst sein, dass personenbezogene Daten schutzwürdig sind und warum sie es sind.
- Mitarbeiter sollen verstehen, was personenbezogene Daten sind, wo sie damit zu tun haben und was sie tun dürfen und müssen.
- Mitarbeiter sollen die Betroffenenrechte verstehen und damit auch die Auswirkungen auf ihre Arbeit erkennen.
- Ständige Wissensvermittlung durch Trainings
- Konsequenzen bei Nichtbeachtung
- Aufgaben:
- Mitarbeiter sollen eine Grundschulung für Datenschutz und Informationssicherheit erhalten.
- Bewusstseinsbildung der Folgen bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften
- Bewusstseinsbildung der Verschränkung von Prozessen hinsichtlich Datenschutz und Informationssicherheit
- Dokumentation und Sicherstellen von regelmäßigen Schulungen (mit Unterschrift des Mitarbeiters)