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Dokument-ID: 1015644
Allgemeines zum „Squeeze Out“ eines Gesellschafters
- Um einen Minderheitsgesellschafter zu entfernen, besteht die Möglichkeit
- der verschmelzenden Umwandlung und
- des Ausschlusses nach dem Gesellschafterausschlussgesetz (GesAusG).
- Beide Optionen setzen voraus, dass der zu entfernende Gesellschafter einen Anteil am Stammkapital der GmbH im Umfang von maximal 10 % besitzt.
- Bei der verschmelzenden Umwandlung wird das Vermögen der GmbH auf den Mehrheitsgesellschafter übertragen, der dadurch Gesamtrechtsnachfolger wird. Es handelt sich dabei um eine Umgründungsmaßnahme.
- Der Gesellschafterausschluss lässt den Bestand der GmbH unberührt, lediglich die Anzahl der Gesellschafter reduziert sich.