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Dokument-ID: 1089212
Syndikatsvertrag
- Ziele und Zwecke des Syndikatsvertrags, Strategie des Syndikats:
- Gewinn- und Dividendenpolitik, Rücklagenbildung
- Kapitalerhöhungen, Kreditgewährung, Finanzierung der Gesellschaft
- Umstrukturierungen in der Gesellschaft
- Unterstützung von Tochtergesellschaften
- IPO/Verkauf von Anteilen/Exit-Szenarien
- Verpflichtungserklärung:
- Anmerkung: je nach gewünschter Intensität des Syndikatsvertrags auszugestalten, etwa durch Bemühens- oder Erfolgszusagen
- Governance:
- Syndikatsversammlung
- Syndikatsvorsitzender und Mitglieder
- Vertretungsbefugnisse
- Versammlungen (Einberufung, Ort, zeitlicher Ablauf, Agenda, schriftliche Beschlussfassung)
- Entscheidungskompetenz (zustimmungspflichtige Geschäfte, Präsenz- und Konsensquorum)
- Dokumentation der Entscheidungen, Sitzungsprotokolle
- Umsetzung der Entscheidungen in den Organen der Gesellschaft
- Generalversammlung
- Einberufung
- Präsenz- und Konsensquorum
- Zustimmungspflichtige Geschäfte (insb bei GmbH)
- Entscheidungsfindung
- Aufsichtsrat
- Nominierung/Entsendung von Mitgliedern
- Wahl Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter
- Austausch/Abberufung von Mitgliedern, Änderung der Zusammensetzung und der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
- Zustimmungspflichtige Geschäfte
- Präsenz- und Konsensquorum
- Bezahlung der Aufsichtsratsmitglieder
- Geschäftsordnung (uU einen Entwurf beifügen)
- Richtlinien zum Einrichten von Ausschüssen, Kompetenzen, Mitglieder
- Anmerkung: Diese Bestimmungen können zwingende gesetzliche Vorschriften nur ergänzen; bei einzelnen Bestimmungen kann die Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag/die Satzung notwendig werden, etwa bei Entsendungsrechten von Aufsichtsratsmitgliedern in einer GmbH. Um eine Offenlegung des Syndikatsvertrags gegenüber dem Aufsichtsrat einschließlich der Arbeitnehmervertreter zu vermeiden, sollten die notwendigen Bestimmungen auch in die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates übernommen werden.
- Geschäftsführung
- Zusammensetzung, Auswahl, Bestellung und Abberufung, Vorsitz
- Aufgaben
- Vorbehalte der Syndikatspartner zu Geschäftsführungsangelegenheiten
- Kompetenz und Kompetenzverteilung bei mehrgliedrigen Organen
- Entscheidungsfindung innerhalb der Geschäftsführung/des Vorstands, Dirimierungsrecht
- Geschäftsordnung (uU einen Entwurf beifügen)
- Anmerkung: Diese Bestimmungen können zwingende gesetzliche Vorschriften nur ergänzen, bei einzelnen Bestimmungen kann die Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag/die Satzung notwendig werden. Um den Syndikatsvertrag nicht dem Vorstand gegenüber offen legen zu müssen, sollten diese Bestimmungen auch in der Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt werden.
- Governance der Tochtergesellschaften
- Anmerkung: Hier sollte festgelegt werden, inwieweit und wie die Gesellschafter auch die Leitung von Tochtergesellschaften beeinflussen können.
- Informationsrechte
- Gesellschaftsanteile:
- Syndizierung der Anteile
- Belastungs- und Veräußerungsverbote, Umgehungsverbote (Unterbeteiligungen, Einräumen von Optionsrechten an Dritte etc), Zustimmungsvorbehalte
- Stillhaltefristen
- Übertragungsverpflichtungen (zB bei Change of Control), Optionsrechte (Call-Option und Put-Option), Mitverkaufsrechte und -verpflichtungen (tag-along- und drag-along-Rechte) etc
- Sonstige Exit-Szenarien, zB Regeln für einen IPO/Verkauf an einen strategischen Investor
- Anmerkung: Übertragungsbeschränkungen bedürfen zur sachenrechtlichen Absicherung einer Festlegung in der Satzung. Es ist empfehlenswert, bereits im Syndikatsvertrag einen detaillierten Mechanismus zur Kaufpreisermittlung (einschließlich Bewertungsmethoden und Schiedsgutachter) sowie der Anteilsübertragung festzulegen, etwa durch die Beilage eines Muster-Abtretungsvertrages. Vereinbarungen in Bezug auf GmbH-Anteile sollten auf Notariatsaktpflicht überprüft werden.
- Änderung der Anteilsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern
- Verwässerungsschutz (engl anti-dilution)
- Governance unter geänderten Verhältnissen (Anzahl Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer/Vorstände, Zustimmungserfordernisse)
- Anmerkung: Dieser Punkt hängt eng mit der Syndizierung der Anteile zusammen und wird daher oftmals ausschließlich dort geregelt.
- Beziehung zwischen den Gesellschaftern:
- Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
- Anmerkung: Hier sind beispielsweise Lieferbeziehungen und Abnahmeverpflichtungen zu regeln. Für Minderheitsgesellschafter spielt dabei die Arm's-Length-Thematik eine besondere Rolle.
- Konkurrenzverbot
- Wettbewerbsverbot und Ausnahmen (Geringfügigkeit, Konzerngesellschaften)
- Sonstige Wettbewerbsabreden (zB Abwerbeverbote)
- Vertraulichkeitsvereinbarung
- Konflikte
- Definition von und Umgang mit Konflikten und wechselseitigen Blockaden bei der Entscheidungsfindung (engl deadlock), etwa durch konzerninterne „Instanzenzüge“, Entscheidung durch Dritte oder das Auskaufen eines Gesellschafters
- Mechanismus zur Streitschlichtung, etwa Schiedsklausel
- Konventionalstrafe
- Beendigung des Syndikats und Vertragsanpassung:
- Wahl befristete oder unbefristete Laufzeit, eventuell auflösende Bedingungen
- Kündigungsrechte (ordentliche/außerordentliche Kündigung)
- Ausscheiden eines Gesellschafters (Abfindung)
- Rechtsnachfolger
- Aufrechterhaltung/Anpassung des Vertrages bei Umwandlung, Namensänderungen etc
- Schlussbestimmungen:
- Anwendbares Recht
- Benachrichtigungen zwischen den Parteien
- Vertragserrichtungskosten und Gebühren
- Schriftformvorbehalt
- Salvatorische Klausel (Checkliste aus: Thomas Schirmer/Markus Uitz, Syndikatsvertrag, ecolex 2007, 609 [610])