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Dokument-ID: 1114338
Grunderwerbsteuer
- Handelt es sich beim Zielunternehmen um eine GmbH und besitzt diese inländisches Liegenschaftsvermögen, kann die Anteilsübertragung Grunderwerbsteuer auslösen.
- Gem § 1 Abs 3 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch folgende Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen:
- Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so unterliegen der Steuer:
- Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile am Gesellschaftsvermögen oder der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung mindestens 95 % aller Anteile am Gesellschaftsvermögen oder der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein oder in der Hand einer Unternehmensgruppe gem § 9 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 vereinigt werden würden
- Die Vereinigung von mindestens 95 % aller Anteile am Gesellschaftsvermögen oder der Gesellschaft, wenn kein schuldrechtliches Geschäft iSd Ziffer 1 vorausgegangen ist
- Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 95 % aller Anteile am Gesellschaftsvermögen oder der Gesellschaft begründet
- Der Erwerb von mindestens 95 % aller Anteile am Gesellschaftsvermögen oder der Gesellschaft, wenn kein schuldrechtliches Geschäft iSd Z 3 vorausgegangen ist
- Treuhändig gehaltene Gesellschaftsanteile sind dem Treugeber zuzurechnen.
- Vermeidung der Anteilsvereinigung: