Einzelrechtsnachfolge – Übertragungserfordernisse
Sache/Recht | Übertragung/Modus |
Eigentum an beweglichen Sachen | Grundsätzlich: durch physische Übergabe |
Frachtgüter | Übergabe durch Zeichen (Urkunden) |
Warenlager | Übergabe durch Zeichen (Schlüssel) |
Liegenschaften | Eintragung im Grundbuch (Ausländergrundverkehr ist zu beachten) |
Registrierte Schiffe | Eintragung im Schiffsregister |
Flugzeuge | Eintragung im Luftfahrzeugregister |
Kraftfahrzeuge | Änderung der Zulassung (Meldung erfolgt über die Versicherung) |
Patentrechte | Eintragung im Patentregister |
Musterrechte | Eintragung im Musterregister |
Markenrechte | Eintragung im Markenregister |
Forderungen | Abtretung (Zession) + Drittschuldnerverständigung/Setzung eines Buchvermerkes (bei Buchforderungen). Ein Zessionsverbot steht der Wirksamkeit der Abtretung im Außenverhältnis nicht entgegen (keine absolute Wirkung gem § 1396a ABGB). |
Forderungen, die bereits durch Urteil festgestellt sind | Übertragung durch öffentlich beglaubigte Urkunde |
GmbH-Anteile | Notariatsaktsform für den Abtretungsvertrag, Anmeldung des Gesellschafterwechsels zum Firmenbuch (Letztgenanntes mit deklarativer Wirkung) |
Namensaktien | Indossament (zusätzlich Eintragung im Aktienbuch) |
Inhaberaktien | Übereignung der Urkunde |
Wechsel | Indossierung |
Orderscheck | Indossierung |
Inhaberscheck | Übereignung der Urkunde |
Treuhandrechte | Anweisung an den Treuhänder |
Wasserrechte | Eintragung im Wasserbuch (nur deklaratorisch) |
Kassa, Mobiliar, Maschinen | Physische Übergabe |