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Dokument-ID: 1141998
§ 8 VStG
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Strafbarkeit des Versuchs iSd § 8 Abs 1 VStG sind der Vorsatz und die Versuchshandlung (LVwG-S-2595/001-2022). Vorsatz wird im Verwaltungsstrafgesetz nicht definiert. er ist nach allgemein herrschender Ansicht in dem in § 5 StGB umschriebenen Sinn zu verstehen (VwGH Ra 2019/17/0017).