9.5 Verfall und Beschlagnahme von Verfallgegenständen
Die Beschlagnahme von Verfallgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher – unabhängig von einem allfälligen Beschwerderecht des Sacheigentümers – das Recht der Beschwerde gegen den Beschlagnahmebescheid ohne Rücksicht darauf zu, ob er Eigentümer des beschlagnahmten Gegenstandes ist (VwGH 12.09.2016, Ra 2016/04/0042). § 39 VStG gilt ausschließlich in solchen Fällen, in denen eine Verwaltungsvorschrift den Verfall von Gegenständen zumindest auch als Strafe vorsieht (Stöger in Raschauer/Wessely, VStG2, 2016, § 39 Rz 1).